Rechtsprechung
OLG Celle, 19.07.1990 - 7 U 89/89 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
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"Riskante Planung" und Haftung des Architekten (IBR 1991, 80)
Papierfundstellen
- NJW-RR 1991, 1175
- BauR 1990, 759
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Stuttgart, 25.07.2007 - 6 U 242/03
VOB-Vertrag: Anzuwendende DIN bei der Verlegung von Natursteinplatten
Der Wert 1, 22 bedeutet zwar noch eine Sicherheitsreserve von 22% (die Formel für die Bruchlastberechnung von Platten in der Anlage B zur DIN EN 1341 = Bl. 1885 d.A. setzt immerhin 60% an, siehe auch Hxxx im Ergänzungsgutachten vom 21. November 2006 S. 24 (Bl. 1595 d.A.) ), aber damit deutlich weniger als der DIN 18157 stillschweigend zugrunde liegt und was dann von Bedeutung werden kann, wenn die Klägerin eine Nutzungsänderung vornimmt, was ihr prinzipiell unbenommen bleibt (BGH BauR 2003, 533, 534; OLG Celle NJW-RR 1991, 1175, 1176) . - OLG Oldenburg, 24.03.2022 - 14 U 50/17
Architekt muss prüfen, ob der Tragwerksplaner die Bewehrungsarbeiten überwacht!
Eine nicht den allgemein anerkannten Regeln der Technik (a.a.R.T.) entsprechende Planung oder eine riskante Planung (vgl. dazu OLG Celle, Urt. 19.01.1990, 7 U 89/89, BauR 1990, 759), ist nach den Ausführungen des Sachverständigen Prof. Dr.-Ing. - OLG Hamm, 06.05.1997 - 24 U 154/96
Feuchtigkeit im Neubau
Ohne Grund durfte die Beklagte zu 1) dabei nicht auf eine Konstruktion zurückgreifen, die im Vergleich zu anderen einen geringeren Grad an Sicherheit bot (vgl. hierzu auch OLG Celle, NJW-RR 1991, 1175).